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Zentrales Online-Meldeverfahren für BDK-Tanzturniere
Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Turnierbegeisterte,
im Oktober 2008 hat der Tanzturnier- Ausschuss (TTA) des BDK in Pohlheim mit allen Turnierausrichtern über die Zukunft der Turniere (Überfüllung, Meldeverfahren etc.) getagt. Als erstes Ergebnis entnehmen Sie der aktuellen Ausgabe der Deutschen Fastnacht zusätzliche, neue Turniere im Norden und Süden und die Neuaufteilung der Altergruppen pro Turniertag an einigen Turnieren. Diese Regelung gilt befristet ab der Turniersession 2009/10 und basiert auf statistischen Auswertungen aller Turniere, die der TTA akribisch vorgenommen hat. Dadurch und durch die Anhebung der Starts auf 120 pro Turniertag ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Startwilligen auch wirklich auf einem oder mehr Turnieren starten können!
Des weiteren hat der TTA seitdem intensiv an der Entwicklung eines neuartigen Meldeverfahrens für alle Turniere gearbeitet.
Nunmehr steht das neue Verfahren fest und gilt für alle Turniere ab der Session 2009/2010.
Hierzu geben wir Ihnen nachfolgend einige detaillierte Hinweise:
1. Online-Meldeplattform und papierlose Ausschreibung Die Meldungen für alle BDK-Tanzturniere erfolgen ausschließlich online über die zentrale Internetpräsenz des BDK www.karnevaldeutschland.de
Dort sind alle Turniere übersichtlich hinterlegt und durch Klick auf die Termine können einheitliche Meldeformulare geöffnet werden. Nach Ausfüllen dieser Formulare auf dem Bildschirm und Klick auf „Absenden“ erhalten Ausrichter und jeweiliger Obmann die Meldung automatisch online.
Die Ausschreibungen mit allen relevanten Informationen zu dem jeweiligen Turnier (z.B. Bühnengröße, Preis der Zuschauerkarten etc. – jedoch ohne Meldeformulare!) veröffentlichen die Ausrichter ab 01.07.2009 auf ihrer jeweiligen Vereinshomepage.
Auch auf diese Hompages kann über die BDK-Seiten zugegriffen werden.
Das bedeutet: der Meldeprozess erfolgt papierlos, Sie erhalten keine Ausschreibungs-Post o.ä. von den Ausrichtern – auch nicht auf Anfrage!
In den Ausschreibungen legen die Ausrichter wie gewohnt den Meldeschluss fest. Sie teilen Ihnen als meldewilligen darin mit, wie Sie mit der Ausgabe von Aktivenkarten, Bestellung von Zuschauerkarten vorgehen usw. Neu wird auch angegeben, wie mit der Bezahlung der Startgebühren verfahren wird. Wir empfehlen den Ausrichtern Bezahlung per Überweisung; diese können bei nötiger Absage wegen Überschreiten der maximalen Starterzahl durch Rücküberweisung einfach retourniert werden. Die Ausrichter entscheiden ferner selbst, ob und wie Sie meldenden Vereinen eine Rückmeldung geben wollen, ob deren Meldung von Ihnen angenommen wurde oder ob ihr Turnier „voll“ ist. Ebenso entscheiden sie über die Vorgehensweise bzgl. rechtsverbindlicher Anerkennung des GEMA-Rahmenvertrags etc., die Ihnen als Meldewilligen zur Auflage gemacht werden.
Für den meldenden Verein heißt „Melden“ in jedem Fall auch „unaufgefordert bezahlen“.
2. Eingang der Online-Meldeformulare beim Ausrichter Die Meldungen sind als Sammelmeldungen von den Vereinen vorzunehmen. Es ist pro Verein bis Meldeschluss nur eine Meldung möglich, das Meldeformular wird danach gesperrt. Nach Erreichen der 120er-Startergrenze führt der Ausrichter eine Warteliste. Nach Meldeschluss kann der Ausrichter bei weniger als 120 Meldungen das Meldeformular noch für „Nachmeldungen“ durch den BDK öffnen lassen. Über den jeweiligen aktuellen Stand dieser Warteliste stimmen sich Ausrichter und Obmann ab.
3. Eingang der Bezahlung und Auslosung Bis zum festgesetzten Meldeschluss nehmen die Ausrichter eingehende Meldungen an. In die Auslosung geben diese dann aber ausschließlich die Meldungen, für die eine unaufgeforderte Bezahlung eingegangen ist. Nachmeldungen nach Auslosung sind ausgeschlossen, auch wenn deutlich unter 120 Starts pro Turniertag vorliegen!
4. Nach der Auslosung Nach der Auslosung informieren die Ausrichter wie gewohnt die Vereine und den zuständigen Obmann über die Startreihenfolgen. Die Ausrichter entscheiden selbst, ob/wie Sie z.B. auf Ihrer Homepage ausgeloste Startlisten veröffentlichen.
5. Überblick
01.07.10 a. Ausrichter veröffentlicht Ausschreibung auf Vereinshomepage b. TTA öffnet Meldeplattform auf www.karnevaldeutschland.de
ab 01.07 bis Meldeschluss a. Ausrichter nimmt Sammelmeldungen bis 120 Starts pro Tag entgegen und führt darüber hinaus gehende Meldungen auf Warteliste b. Meldenden Vereine bezahlen ihre Meldungen
Meldeschluss/Auslosung Ausrichter nimmt alle bezahlten Meldungen in Auslosung und gibt den Vereinen sowie dem Obmann die ausgelosten Startplätze bekannt
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben. Mit dem neuen Meldeverfahren und der neuen Turnierstruktur haben wir Transparenz und Einheitlichkeit erreicht. Unser Bestreben war und ist es, allen im Bund Deutscher Karneval e.V. eine Startmöglichkeit auf Turnieren zu ermöglichen.
Mit herzlichem karnevalistischen Gruß
Ihr Tanzturnier- Ausschuss
Quelle: http://www.karnevaldeutschland.de/Fachausschuesse.htm
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